Der Firmensitz meines Betriebes (Buchverlag, Einzelunternehmer) ist unsere Wohnung, jetzt wollen wir die Terrasse verglasen und als Lager für unsere Bücher verwenden. Ein Zimmer unserer Wohnung ist bereits als Arbeitszimmer in Verwendung.
Kann man die Kosten für die Verglasung (ca. 8000 Euro) als Betriebsausgabe angeben?
Denn ohne die Verglasung kann man die Terrasse nicht als Lager für die Büche verwenden (Regen, Schnee etc.). |