Liebe Nina,
grundsätzlich ist es so, dass nur dann Kosten abgesetzt werden können wenn Kosten angefallen sind. Das km-Geld gibt es nur bei Verwendung eines KFZ. Wenn sie Flugmeilen im Rahmen von privaten Flügen erworben haben und diese dann für berufliche Flüge einlösen, würde ich diese Kosten steuermindernd berücksichtigen. Man müsste sich überlegen wie man die eingelösten Meilen bewertet.
Bei Dienstreisen kann man für den Verpflegungsmehraufwand nur die Tagesdiäten (=pauschale Werte) ansetzen. Für die Nächtigung kann man entweder das Nächtigungspauschale ansetzen oder die tatsächlichen Kosten der Nächtigung inklusive Frühstück. Wenn sie von ihrem Auftraggeber Kosten ersetzt bekommen ist dass für sie eine steuerpflichtige Einnahme. Dieser Einnahme könne sie die ihnen enstandenen Kosten (Nächtigungspauschale oder tatsächliche Kosten der Nächtigung) als Ausgabe gegenüberstellen.
Zu ihrer letzten Frage: Eine Reise sollte nicht nur einen berufichen Hintergrund haben, sondern der Beruf sollte dabei im Vordergrund stehen. Ansonsten können keine Kosten steuerlich abgesetzt werden.
Mit besten Grüße
Gerald Janusch |