Hi!
Ich hab vor zwei Jahren für 2007 eine Steuererklärung gemacht, weil ich freie Dienstnehmerin bei einer Firma war. Jetzt hab ich 5900 Euro Einkommen in dem Jahr laut Bescheid vom Finanzamt.
Mein Problem ist, dass ich mit 6000 Euro eine Förderung bekommen würde, die ich sonst nicht bekomme.
Sprich: ich brauche irgendwoher noch etwa 150 Euro Einkommen.
Jetzt hab ich mal bei eBay geschaut und gesehen, dass ich 2007 zur Vorweihnachtszeit zwei Handys und eine Kaffeemaschine auf eBay verkauft habe. Damit hätte ich genau 157 Euro. Kann ich die jetzt noch dem Finanzamt nachmelden um damit eine Wiederaufnahme zu erwirken und dann einen Bescheid von über 6000 Euro Einkommen zu erhalten?
Oder laufe ich mit so einer Nachmeldung Gefahr, dass man mir Gewerbsmäßigkeit oder sonst was vorwirft? Die auf eBay verkauften Sachen waren allesamt gebraucht.
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass Einnahmen von solchen Verkäufen von unter 700 Euro gar nicht in die Erklärung reinzunehmen sind. Würde das hoffentlich für die eBay-Verkäufe nicht auch zählen, oder?
Bitte um Hilfe! Vielen Dank! |