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Verfasst von: Susanne Weber am 22.09.2010 15:34
 


THEMA:  selbstständig versichern als künstlerin, immer honorarnote ?

Liebes Expertenteam,

 

nach 10-jähriger Fixanstellung als Schauspielerin am Schauspielhaus Graz möchte ich nun freiberuflich arbeiten. Meine Frage: Wenn ich bei der SVA versichert bin, kann ich dann für jeden Job Honorarnoten stellen?

Ich hätte nämlich am Schauspielhaus ca 3-4 Vorstellungen im Monat, wo man mich normalerweise automatisch für diesen Tag voll anmelden würde, das hieße: auch GKK.

Aber das erscheint mir unlogisch, wenn ich doch eh selbst versichert bin. Außerdem würden dann von diesem Gehalt Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt, von denen ich eh nichts hätte, da man für die Arbeitslosenversicherung so und soviele Wochen im Jahr ohne Unterbrechung versichert sein muß.

Könnte ich also dem Schauspielhaus für diese Vorstellungen eine Honorarnote vorlegen, so daß ich den Betrag Brutto ausbezahlt bekommen würde und die Frage der Versteuerung und Versicherung wäre meine Sache.

Oder hätte diese tageweise Anstellung irgendeinen Vorteil für mich?

Und: Muß das Schauspielhaus eine Honorarnote akkzeptieren oder könnten die sagen, sie müssen mich für diese Tage anstellen?

 

Herzlichen Dank

 

Susanne Weber

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 22.09.2010 19:53
 


THEMA:  selbstständig versichern als künstlerin, immer honorarnote ?

Sehr geehrte Frau Weber,

im österreichischen Sozialversicherungsrecht gilt dass Prinzip der Mehrfachversicherung. D.h. man kann als selbständig Tätige und als Angestellte in beiden Systemen (ASVG + GSVG) versichert sein, in Summe aber nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Laut Ansicht der Gebietskrankenkasse sind Schauspieler Dienstnehmer und müssen angemeldet werde. Die Dienstnehmereigenschaft ist deshalb gegeben, weil Schauspieler an Arbeitszeiten gebunden sind (Proben, Aufführungen), persönlich weisungsgebunden sind (Regissuer), der Arbeitsort vorgegeben ist und eine persönliche Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht (generelle uneingeschränkte Vertretungsbefugnis ausgeschlossen). Weiters liegt wirtschaftliche Abhängigkeit vor, da der Schauspieler die notwendigen Betriebsmittel für die künstlerische Tätigkeit (Bühne, Requisiten, Kostüme) zur Verfügung gestellt bekommt.

Man kann sich in Österreich nicht aussuchen, ob man selbständig tätig oder angestellt ist. Für die Einstufung zählt allein der Sachverhalt und dieser wird von den Krankenkassen anhand der tatsächlichen Umstände beurteilt. Das Schauspielhaus wird sie anmelden damit es keine Probleme mit der Gebietskrankenkasse bekommt. Der Dienstgeber haftet nämlich für die richtige Beitragsabfuhr. 

Ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis (und der ASVG Versicherung) ist vielleicht, dass es beim Arztbesuch keine Selbstbehalte gibt (wie bei den Selbständigen im GSVG). Sie können sich beim Arztbesuch aussuchen, ob sie als GSVG oder ASVG Versicherter behandelt werden wollen; diese Entscheidung gilbt dann für ein Quartal. In der Unfallversicherung bringt es auch Vorteile, da sie die Leistungen beider Versicherungszweige in Anspruch nehmen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Janusch

 

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