Ich werde im November einen neuen Job annehmen der 150 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt ist und mir deswegen dort eine kleine Wohnung nehmen. Soweit ich weiß, kann ich die Kosten für die Wohnung und eine wöchentliche Heimfahrt von der Steuer absetzen weil meine Lebensgefährtin am Hauptwohnsitz wohnen bleibt weil sie dort berufstätig ist.
Meine Frage ist jetzt ob es eine Obergrenze für mein Jahresgehalt gibt. Ich werde brutto 84000,-- Jahresgehalt verdienen. Kann ich bei diesem Gehalt überhaupt noch die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen bzw. krieg ich da überhaupt noch was zurück?
Danke im Voraus. |