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Verfasst von: Dani am 23.09.2010 19:14
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Ich werde im November einen neuen Job annehmen der 150 km von meinem Hauptwohnsitz entfernt ist und mir deswegen dort eine kleine
Wohnung nehmen. Soweit ich weiß, kann ich die Kosten für die Wohnung und eine wöchentliche Heimfahrt von der Steuer absetzen weil meine Lebensgefährtin am Hauptwohnsitz wohnen bleibt weil sie dort berufstätig ist.

Meine Frage ist jetzt ob es eine Obergrenze für mein Jahresgehalt gibt. Ich werde brutto 84000,-- Jahresgehalt verdienen. Kann ich bei diesem Gehalt überhaupt noch die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen bzw. krieg ich da überhaupt noch was zurück?

Danke im Voraus.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.09.2010 15:57
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung

Die Kosten f.d. doppelte Haushaltsführung stellen Werbungskosten dar und sind daher unabhängig v.d.Einkommenshöhe abzugsfähig.Je mehr Sie verdienen,desto mehr bekommen Sie zurück.

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