Die Rückzahlung eines Kredites kann niemals eine Betriebsausgabe darstellen, wie auch die Aufnahme eines Kredites keine Betriebseinnahme ist. Der Kauf der "Betriebsmittel" stellt eine (sofortige) Betriebsausgabe dar, es sei denn es handelt sich um aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter. |