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Verfasst von: Katharina S. am 25.09.2010 22:10
 


THEMA:  Honorarnoten usw.

Hallo!

Ich bin zufällig hier gelandet und versuche mal mein Glück. Vielleicht kann jemand meiner Verwirrung entgegenwirken.

Ich bin Studentin (25), mit den Eltern mitversichert und bekomme noch die Familienbeihilfe.

Frage 1: Als Musikerin unterschreibe ich bei Firmenfeiern oder diversen anderen Auftritten bzw. Aufträgen Honorarnoten. Letztes Jahr war es insgesamt ein Betrag von unter 4000,- (Ausgaben noch nicht abgerechnet). Wieviel darf ich grundsätzlich (ohne sonstige Einkünfte) in Form von Honorarnoten einnehmen ohne dass es Konsequenzen hat bezüglich Steuer zahlen, versichern, Familienbeihilfe?

Frage 2: Ich hätte nun eventuell zusätzlich die Möglichkeit, eine Anstellung anzunehmen. Es ist noch unklar, wie hoch das Einkommen sein wird. Was passiert, wenn das einkommen 1. unter bzw. 2. über der Geringfügigkeitsgrenze liegt? 

 

Herzlichen Dank!

Katharina

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.09.2010 11:35
 


THEMA:  Honorarnoten usw.

Um den Anspruch auf Familienbeihilfe zu erhalten, dürfen Kinder über 18 ein Einkommen bis 9.000 Euro im Jahr beziehen. Wobei in Ihrem Fall die Möglichkeiten der Pauschalierung von Werbungskosten abzuklären sind und sich dadurch ein höherer Betrag ergibt. 

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (bis 366,33 Euro pro Monat) fällt nur Unfallversicherung an, ab Überschreiten der Grenze wird vollversichert, also Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung. Es besteht die Möglichkeit, sich als geringfügig Beschäftigter selber zu versichern.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik

www.stb-halik.at

 

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