Folgender Sachverhalt:
Ich erhalte eine Waisenpension und habe vor kurzem einen Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszulage gestellt. Diese ergänzt ja die Pension um die Differenz zwischen Gesamteinkommen und einem bestimmten Richtsatz. Mir wurde gesagt, dass die FAB sowie die Studienbeihilfe nicht zum Gesamteinkommen zählen. Daher habe ich ausschließlich die Waisenpension als Einkommen angegeben, da ich vom anderen Elternteil auch keinen Unterhalt bekomme (wohne getrennt) und auch nicht verheiratet bin oder war. Aber ich habe einen Mitbewohner und wir teilen uns die Kosten für Miete, Strom, Gas, etc. Dieser überweist mir seinen Mietanteil, damit alles von meinem Konto abgebucht werden kann. Meine Frage an Sie: Muss ich seinen Anteil als mein Einkommen angeben, nur weil sein Betrag auf meinem Kontoauszug als Einnahme aufscheint? |