Hallo,
ich bin Softwareentwickler und als freier Dienstnehmer beschäftigt. Bei meiner Einkommenssteuererklärung 2009 hab ich einen Wechsel der Gewinnermittlung auf Basispauschalierung angegeben (2008 noch ohne Basispausch.)
Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, ich werde ersucht, eine detaillierte Aufstellung über die übrigen Betriebsausgaben nachzureichen. Es sei davon auszugehen, dass die Gewinnermittlung nach §4/3 EStG erfolgt und nicht wie angekreuzt der Wechsel der Gewinnermittlung 2009.
Was soll ich davon halten bzw. was bedeutet das?
Vielen Dank!
MfG |