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Verfasst von: Michael am 04.10.2010 09:54
 


THEMA:  Student und Kilometergeld

Guten Tag zusammen,

Ich bin Student und arbeite nebenbei als geringf. Beschäftigter. Mein Arbeitgeber zahlt mir die KM vom Büro zu Baustellen per KM-Geld aus (eigenes KFz). Zählen diese Einkünfte ebenfalls als "normale" Einkünfte? Meine Sorge ist nur dass ich dann mit den Ferialpraktiken über die ~8700€ komme und die Kinderbeihilfe verliere.

Danke für Ihre Hilfe.

lg Michael

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.10.2010 14:10
 


THEMA:  Student und Kilometergeld

Km-Geld ist wie Spesenersatz und zählt in diesem Sinne nicht zum Einkommen.

Die Einkommensgrenze f.d.Kinderbeihilfe beträgt:€ 9.000,--

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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