Wenn man im Internet Texte für einen Onlineanbieter verfasst und diese bezahlt werden (sagen wir mal zwischen 30 und 50 Euro im Monat wenns gut geht) müsste man für diese Tätigkeit dann bereits eine Gewerbeberechtigung haben? Gilt die Freigrenze beim Nebenverdienst von 730,-- auch wenn man gar keine Lohnsteuer bezahlt weil Teilzeitbeschäftigt oder Geringfügig? |