Verfasst von:
T. Meyler am
14.10.2010 09:32
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THEMA: USt-Erklärung... was wollen die? |
Hallo,
ich sollte bekannt geben, ob bei der Ermittlung der geltend gemachten Vorsteuer, die auf die unecht befreiten Umsätze nicht abziehbare Vorsteuer abgezogen wurde, § 12 Abs. 3 UStG.
Kann mir bitte einer kurz in "verständlichen" Worten erklären, was die wollen, damit ich mich für ein JA oder NEIN entscheiden kann.
Danke! |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
14.10.2010 11:09
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THEMA: USt-Erklärung... was wollen die? |
Sehr geehrter Herr Meyler!
Sie haben in Ihrer USt-Erklärung Umsätze angeführt. Darunter waren auch steuerfreie Umsätze, wie z.B. Umsätze aus Versicherungen oder von Grundstücken. Vorsteuer, die mit diesen Umsätzen in Zusammenhang stehen, dürfen nicht geltend gemacht werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik
www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
T.Meyler am
14.10.2010 14:31
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THEMA: USt-Erklärung... was wollen die? |
Sehr geehrte Frau Mag. Halik,
vielen lieben Dank! Mit Ihrer Erläuterung und dem nochmaligen durchlesen, begreift es auch Otto-Normal-Steuerzahler und ich kann ruhigen Gewissens mit Nein antworten. Nimmt mich nun aber doch Wunder, das sowas nochmals separat Bestätigt werden muss.
Wie auch immer, danke Ihnen und freundliche Grüße
T.M. |
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