Ich bin erst vor kurzem selbständiger Gewerbetreibender und habe bislang nur selbst Rechnungen an Auftraggeber ins Ausland gestellt. Hier weiss ich dass diese Rechnungsbeträge umsatzsteuerfrei sein dürfen und die USt-Schuld per reverse charge an den Leistungsempfänger weitergegeben werden kann (oder sogar muss?).
Nun bin ich zum ersten Mal in der Situation, dass ich einen Dienstleister im europ. Ausland beauftragt habe um eine Leistung für meinen eigenen Webauftritt (Werbungskosten) zu erhalten.
Ich bin vom Leistungserbringer gefragt worden, ob ich die Rechnung mit oder ohne USt empfangen möchte. Habe ich einen Vor- oder Nachteil durch die eine oder andere Option?
vielen Dank für Antworten. |