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Verfasst von: Studentin am 16.10.2010 20:21
 


THEMA:  Rechnung für Praktikum

Hallo,

ich absolviere derzeit ein 5monatiges Pflichtpraktikum für mein Studium. Es handelt sich um journalistische Tätigkeiten. Nun möchte die Firma, dass ich montalich eine Rechnung schreibe. Sie zahlen mir 500Euro/Monat.

Ich zahle monatlich studentische Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Pflichtpraktikum ist ja sozialverischerungsbefreit.

Kann ich also als Privatperson dem Arbeitgeber einfach eine Rechnung schreiben über 500Euro mit Rechnungsnummer? Müssen sonst irgendwelche Angaben auf die Rechnung? Steuernummer, die die ich bisher habe, wenn ich meine Stuererklärung gemacht habe?

Hat das auf Rechnung schreiben als Privatperson für mich irgendwelche Nachteile?

Verfasst von: Franz W. Bernhardt am 18.10.2010 16:01
 


THEMA:  Rechnung für Praktikum

Bei einem Praktikum handelt es sich vermutlich um einen Dienstvertrag. Deshalb sind sie wohl bei der zuständigen Gebitskrankenkasse anzumelden und der DG hat eine ordnungsgemäße Personalverrechnung zu machen und die entsprechenden Abgaben abzuführen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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