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Verfasst von: Kein Name am 22.10.2010 14:32
 


THEMA:  Künstlerische Tätigkeit / Liebhaberei?

Hallo,

ich bin selbstständig im Internet-Bereich mit einem Gewinn in der Grössenordnung von EUR30.000 jährlich.

Nebenbei mache ich Musik und Theater, für letzteres bekomme ich im Schnitt EUR1500-2000 Honorare (sind wohl eher "Aufwandsentschädigungen") jährlich, allerdings stehen dem Ausgaben (von Instrumenten/Equipment bis Requisiten) in mindestens der gleichen Höhe gegenüber, d.h. mit der künstlerischen Tätigkeit mache ich mittelfristig sicherlich keinen Gewinn.

Laut diesem Dokument...

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=457387&DstID=0&titel=Liebhaberei,im,Steuerrecht

...müsste meine künstlerische Tätigkeit unter "Liebhaberei" fallen. Frage: Stimmt das? Und wenn ja, könnte ich dann sowohl Honorare als auch Ausgaben einfach aus meiner Einnahmen/Ausgabenrechnung rauslassen (und damit aus Einkommensteuer und SVA)?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 25.10.2010 19:54
 


THEMA:  Künstlerische Tätigkeit / Liebhaberei?

Liebhaberei wird normalerweise nicht angestrebt, sondern man versucht es zu vermeiden. Dabei geht es darum, ob eine Einkunftsquelle steuerlich anerkannt wird oder nicht - die Einkunftsquelle und die damit zusammen hängenden Verluste. Wenn Sie also in absehbarer Zeit einen Gewinn aus Ihrer künsterlischen Tätigkeit erwarten, erstellen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und nehmen das Ergebnis in die Einkommensteuererklärung auf. Eventuell kommt auch eine Künstler-Pauschalierung in Betracht.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik  www.stb-halik.at

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