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Verfasst von: Janus am 23.10.2010 19:24
 


THEMA:  KESt auf Investmentgewinne nach dem Budgeet 2011



Unter Berücksichtigung der gegenwärtig stattfindenden

Änderungen des österr. Finanzplatzes (Stichwort "Budget

2011", "KESt" und "Spekulationsfrist") bitte ich die

anwesenden Fachkräfte des Steuerwesens mir bei der

Klärung einiger offener Fragen behilflich zu sein.

Mich würde sehr interessieren wie sich dieses Budget

auf die gegenwärtige und kommende Lage, bzw. Praktiken

der Banken bei der Abrechnung und Konto-Verwaltung

auswirkt.

Um Mißverständnisse zu vermeiden möchte jedoch noch

darauf hinweisen das es mir nicht um die üblichen

Giro-Konten u. dergleichen geht, sondern primär um

Depots mit dazugehörigen Verrechnungskonten, sowie

die KESt auf Investmentgewinne.

Im Besonderen interessieren mich die "Leistungen" der

Bank wenn es um die Einhebung/Eintreibung der KESt geht.

Grundsätzlich soll es ab dem Inkrafttreten der Beschlüsse

des Budgets 2011 keine Spekulationsfrist mehr geben,

jedoch sind mir noch keine genauen Informationen

bekannt wie die Vorgehensweise in Zukunft aussehen

soll, bzw. ob es versch. Möglichkeiten geben soll um

seine steuerlichen Pflichten zu erledigen.

So wäre es für mich persönlich sehr interessant zu

wissen ob es (eine) Möglichkeit(en) gibt / (weiterhin)

geben wird um seine steuerlichen Abgaben (KESt) aus

Anlagegewinnen selbst (in kompletter Eigenverantwortung

über die jährliche Steuererklärung) zu begleichen (ohne

jegliche Aktivität(=Einhebung) der Bank oder Kommunikation

mit einer staatl. Behörde, Einrichtung, u.ä.)?

Ich bin für jede Hilfe, Anmerkung, Information, Rat, ...

auf jeden Fall dankbar.

Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.

Janus

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