Unter Berücksichtigung der gegenwärtig stattfindenden
Änderungen des österr. Finanzplatzes (Stichwort "Budget
2011", "KESt" und "Spekulationsfrist") bitte ich die
anwesenden Fachkräfte des Steuerwesens mir bei der
Klärung einiger offener Fragen behilflich zu sein.
Mich würde sehr interessieren wie sich dieses Budget
auf die gegenwärtige und kommende Lage, bzw. Praktiken
der Banken bei der Abrechnung und Konto-Verwaltung
auswirkt.
Um Mißverständnisse zu vermeiden möchte jedoch noch
darauf hinweisen das es mir nicht um die üblichen
Giro-Konten u. dergleichen geht, sondern primär um
Depots mit dazugehörigen Verrechnungskonten, sowie
die KESt auf Investmentgewinne.
Im Besonderen interessieren mich die "Leistungen" der
Bank wenn es um die Einhebung/Eintreibung der KESt geht.
Grundsätzlich soll es ab dem Inkrafttreten der Beschlüsse
des Budgets 2011 keine Spekulationsfrist mehr geben,
jedoch sind mir noch keine genauen Informationen
bekannt wie die Vorgehensweise in Zukunft aussehen
soll, bzw. ob es versch. Möglichkeiten geben soll um
seine steuerlichen Pflichten zu erledigen.
So wäre es für mich persönlich sehr interessant zu
wissen ob es (eine) Möglichkeit(en) gibt / (weiterhin)
geben wird um seine steuerlichen Abgaben (KESt) aus
Anlagegewinnen selbst (in kompletter Eigenverantwortung
über die jährliche Steuererklärung) zu begleichen (ohne
jegliche Aktivität(=Einhebung) der Bank oder Kommunikation
mit einer staatl. Behörde, Einrichtung, u.ä.)?
Ich bin für jede Hilfe, Anmerkung, Information, Rat, ...
auf jeden Fall dankbar.
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.
Janus
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