Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob für die steuerliche Anerkennung einer "doppelten Haushaltsführung" der Meldestatus relevant ist?
D.h. ist es notwendig den Familienwohnsitz als Hauptwohnsitz anzumelden und den Wohnsitz am Arbeitsort als Zweitwohnsitz oder ist das für die steuerliche Einschätzung belanglos?
Der Hintergrund meiner Frage ist eine Regelung der röm. kath. Kirchensteuer, die mir eine Zweckwidmung eines Teils meines Beitrags nur innerhalb eines Bundeslandes aber nicht Bundesland übergreifend erlaubt. Da ich meinen Beitrag lieber an meinem Arbeitswohnsitz und nicht im Bundesland meines Familienwohnsitzes zahlen würde, müsste ich dafür meinen Arbeitswohnsitz zu meinem Hauptwohnsitz erklären.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichem Gruß
Susanne Gillmayr
|