Guten Tag!
Ich betreibe als eingetragener Unternehmer einen Handel mit technischen Produkten und möchte zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung annehmen (eher hobbymässig).
Sehe ich das richtig, dass dieser zusätzliche Verdienst (ca. 5.000 EUR/Jahr) voll auf meinen Gewinn aus dem Handelsunternehmen hinzugerechnet wird. Heisst das also, dass ich z.B. wenn ich 25.000 EUR Gewinn mache, dann eben 30.000 EUR (abzüglich den "freien" 11.000 EUR) versteuern muss?
Wie würde das aussehen wenn sich diese geringfügige Beschäftigung auf z.B. einen Halbtagsjob ausweitet und ich sagen wir einmal 1.000 EUR brutto monatlich verdiene. Da fällt schon Lohnsteuer und Sozialversicherung an. Wird dann ebenfalls der reine Nettoverdienst dem Gewinn hinzugerechnet (wenn meine obige Vermutung stimmt)?
Gibt es sonst noch etwas Wichtiges was man bei beiden Varianten beachten müsste?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
mfg
Klaus Maier |