Krankheitskosten von Kindern stellen eine außergewöhnliche Belastung dar und können in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Anzusetzen sind Ihre tatsächlichen Zahlungen minus einem Kostenersatz, den Sie eventuell von einer Zusatzkrankenversicherung erhalten haben. Der Selbstbehalt, der sich nach Ihrem Einkommen richtet, wird vom Finanzamt berücksichtigt. Wenn Sie für Ihren Sohn Familienbeihilfe erhalten, reduziert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt, beträgt also maximal 11%.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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