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Verfasst von: Stefan am 11.11.2010 12:26
 


THEMA:  Angestelltengehalt + Einkommen aus "Neuer Selbstständigkeit"

Guten Tag,

bisher als Student oder Angestellter steuerlich mehr oder weniger sorgenfrei durchs Leben gekommen, gab es bei meinen Einkünften im Jahr 2010 einige Änderungen. Ich habe versucht, mich im Internet zu informieren, was wie, wo und wann zu tun ist, blicke als absoluter Laie im Finanz- und Steuerbereich aber leider nicht mehr durch. Über Hilfe wäre ich dementsprechend denkbar!

 

Meine Einkommenssituation im Jahr 2010 stellt sich folgendermaßen dar:

In Summe rund EUR 22.300 Jahresgehalt aus Angestelltenverhältnissen (von Jänner bis November auf Teilzeitbasis, ab Dezember 2010 neuer Arbeitgeber).

Daneben habe ich EUR 1.370 als Autor auf Werkvertragsbasis bezogen (August bis Oktober) und kürzlich noch einmal eine Honorarnote für Leistungen als Texter in Höhe von EUR 360 gestellt, in Summe also EUR 1.730.

Ich nehme an, das als Autor und Texter erzielte Einkommen fällt unter die Beschäftigungsform „Neue Selbstständigkeit“?! Ist es korrekt, dass ich in diesem Fall

1. eine Meldung bei der SVA erstatten muss und

2. über Finanzonline eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss?

Ersteres (SVA), obwohl ich durchgehend als Angestellter versichert war und bin? Und: Hätte die Meldung vor oder während der Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfolgen müssen? Das hätte ich dann leider verabsäumt.

Mit welcher Abgabenquote muss ich in diesem Fall insgesamt rechnen bzw. sind von meiner Seite außer 1. und 2. noch andere Dinge zu beachten?

Oder, schließlich: An welche öffentliche Stelle (in Wien) könnte ich mich mit meinen Fragen zwecks Beratung wenden? Ein Steuerberater käme mir bei den geringen Beträgen wohl zu teuer?!

 

Vielen, vielen Dank für die Hilfe!

 

Stefan

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 12.11.2010 06:36
 


THEMA:  Angestelltengehalt + Einkommen aus "Neuer Selbstständigkeit"

Hallo Stefan,

sie sind Neuer Selbständiger (wenn sie keinen Gewerbeschein für die selbständige Tätigkeit haben). Mit den selbständigen Einkünften von EUR 1.730 liegen sie unter der kleinen Versicherungsgrenze (EUR 4.395 p.a.). Damit sind sie nicht versicherungspflichtig und müssen auch keine Meldung an die SVA erstatten.

Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 36,5%. Sie können aber Ausgaben ansetzen (oder die Basispauschalierung anwenden) um den Gewinn von EUR 1.730 zu vermindern. Wenn sie es irgendwie schaffen unter EUR 730 (=Veranlagungsfreibetrag) Gewinn zu kommen, müssen sie auch keine Steuererklärung abgeben und die Einkünfte sind nicht steuerpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Janusch

www.steuerberatung-janusch.at

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