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Verfasst von: Claudia M. am 12.11.2010 13:07
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Gewerbe läuft als "Adressenbüro". Wenn ich nun die Einkommensteuererklärung machen würde und dabei auf die Betriebsausgabenpauschalierung zugreifen würde, wären dies dann 6% oder 12% ? Mir ist das leider nicht ganz klar.

 

Und da ich mich bei der Sozialversicherung befreien lassen habe, also nur Unfallversicherung bezahle. Bin ich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen auch wenn ich sicher nicht über die Steuergrenze von 11.000,-- komme oder? Damit die Versicherungsanstalt die Daten vom FA zur Prüfung erhält oder?

 

Vielen Dank im voraus.

mfg

Claudia M.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.11.2010 13:44
 


THEMA:  Betriebsausgabenpauschale

Das Finanzamt stellt immer auf die tatsächliche Tätigkeit ab, nicht worunter man "läuft".

Für`s erste würde ich 12% ansetzen.

Eine Einkommensteuererklärung müssen sie einreichen, wenn Sie dazu vom Finanzamt azufgefordert werden oder wenn Ihr Einkommen mehr als € 11.000,--betragen hat.

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