Die einmalige Anschlußgebühr kann im Rahmen der Wohnraumsanierung als Sonderausgabe angesetzt werden. Die laufenden Zahlungen sind keine Sonderausgaben.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |