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Verfasst von: Catherina Dorner am 17.11.2010 11:25
 


THEMA:  Selbstständigkeit neben Anstellung

Guten Tag,

Ich befinde mir derzeit in einem Angestelltenverhältnis, beschäftigt für 20 Std./ Wo. und verdiene monatlich € 1200,- brutto.

Überlege nun mich zusätzlich selbstständig zu machen, da ich die Möglichkeit hätte als Grafikerin mit einem Projekt € 300-500,- monatlich dazuzuverdienen. Leider wären die Einnahmen anfangs nicht allzu hoch, da ich noch keinen fixen Kundenstamm besitze und dies einige Zeit dauern könnte, bis ich mehr einnehme.

Nun meine Frage, welche Abgaben an Steuern und SVA hätte ich, und in welcher Höhe wären diese?

Gibt es etwas, dass ich unbegingt beachten sollte?

Ich bin 26 Jahre alt, habe ein abgeschlossenes Kunststudium und bin zZ. als Texterin in der Werbebranche tätig.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

MfG Catherina Dorner

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.11.2010 15:42
 


THEMA:  Selbstständigkeit neben Anstellung

Wenn Sie mehr als 4.300,-- im Jahr dazuverdienen, dann müssen Sie davon ca 26% Sozialversicherung zahlen.(Begünstigung f. Künstler beachten)

Die Einkommensteuer beträgt 36,5%.

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Verfasst von: catherina dorner am 22.11.2010 14:50
 


THEMA:  Selbstständigkeit neben Anstellung

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Könnten Sie mir bitte noch sagen, wie es aussehen würde, wenn ich mich nicht als "Künstlerin" selbsständig mache. Habe gelesen, dass gewerbliche Grafik da nicht inkludiert ist.

 

MfG

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.11.2010 14:21
 


THEMA:  Selbstständigkeit neben Anstellung

Liebe Frau Dorner,

 

Um als "Künstlerin" tätig sein zu können - also als steuerlich anerkannte Künsterlin - müssen Sie einen entsprechenden Nachweis birngen und die Arbeit ein einer Kunst bestehen. Das Texten von Werbetexten gehört dort aber ausdrücklich nicht hin.

Wenn Sie beidem nachgehen, dann müssen 2 getrennte Einkommensermittlungen stattfinden.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis,MBA

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