Einen Wohnsitz hast jedenfalls, wenn du eine bewohnbare Wohnung mietest oder besitzt. Ein Zimmer bei den Eltern ist auch ein Wohnsitz. Ein Hotelzimmer kann auch einen Wohnsitz begründen. Ein Gefängnisaufenthalt kann einen Wohnsitz im Gefängnis begründen.
Ausnahmen gibt es für Zweitwohnsitze unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn du dich mehr als 6 Monate in Österreich aufhältst, hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hier und bist - auf wenn du keinen Wohnsitz hier hast - unbeschränkt steuerpflichtig.
Daneben bist du aber auf jeden Fall beschränkt steuerpflichtig mit allem was einen Bezug zu Österreich hat. Sei es, weil du hier arbeitest oder weil du ein österreichisches Grundstück vermietest oder weil du an einer österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt bist. |