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Verfasst von: Gerald Horner am 20.11.2010 12:34
 


THEMA:  Einkommenssteuer und Spitzensteuersatz

Ich habe 2009 € 3.200,- an Referentenhonorare über Honorarnoten zusätzlich zum Angestellten-Income bezogen.

Nun muss ich eine Einkommenssteuererklärung beim FA abgeben und rate, wieviel die haben wollen. Ich habe quasi keine Betriebsausgaben, würde den Pauschalbetrag (6%) geltend machen.

Stimmt es, dass -wenn man als Ang. Spitzensteuersatz ist- wie als normales Einkommen versteuert werden muss und daher die Belastung 51% ist?

Über eine Info wäre ich wirklich dankbar.

Verfasst von: markusgl am 22.11.2010 10:43
 


THEMA:  Einkommenssteuer und Spitzensteuersatz

50 % Grenzsteuersatz für Einkommen über EUR 60.000, das ist leider so. Aber freu dich doch, dass du so viel verdienst!

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