Guten Morgen!
Aus dem Anlagevermögen wurden Goldmünzen zum Tageskurs verkauft, was einen Verlust von 2.500,-- Euro ergab. Unter welcher Kennzahl in der UVA muss diesser Verlust eingetragen werden.
Danke und liebe Grüße
Daniela
Grundsätzlich ist das Entgelt und nicht der Verlust zu versteuern.
Entgelt in Kz 000 und in Kz 020; die Lieferung von Gold ist gemäß § 6 (1) Z 8 steuerbefreit.