Verfasst von:
Mathias Müller am
21.11.2010 15:37
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THEMA: Ausgleichsbetrag nach §154 BauGB |
Hallo,
seit 1995 bin ich Grundstückseigentümer mit einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie. Das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet der Innenstadt. Im Jahr 2009 fand eine Ordnungsmaßnahme im Sanierungsgebiet statt, wodurch die an meinem Grundstück angrenzende Straße inklusive Fussweg saniert wurde. Es wurde ein Ausgleichsbetrag nach §154 BauGB vereinbart.
Laut Gutachten betrug der Wert des Grundstücks vor der Sanierung 63,00 EUR/m², nach der Sanierung 81,00 EUR/m².
Der vereinbarte Ausgleichsbetrag beträgt 18.000 EUR. 15.000 EUR wurden von der Stadt als förderfähig anerkannt. Somit musste ich nur noch den Differenzbetrag von 3.000 EUR an die Stadt zahlen.
Nun meine Frage: Kann ich den Differenzbetrag von 3.000 EUR in meiner Steuererklärung für 2009 steuerlich geltend machen (absetzen)?
Mathias
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Verfasst von:
markusgl am
27.11.2010 09:40
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