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Verfasst von: gast am 22.11.2010 12:29
 


THEMA:  Verkauf vermietete Eigentumswohnung

Liebes Forum,

ich habe im Jahr 1995 eine Eigentumswohnung gekauft und sie mit meiner Familie bis Okt 2008 bewohnt. Aus beruflichen Gründen sind wir übersiedelt und die Wohnung wird seit 11/2008 vermietet. Nachdem der Mieter Kaufinteresse zeigt, wäre für mich vorher sehr wichtig zu wissen, welche steuerlichen Folgen ein Verkauf im Jahre 2011 mit sich bringen würde.

Folgende Eckdaten:

Umsatzsteuerlich gibt es keine Konsequenz – es wurde keine Regelbesteuerung beantragt

Einkommensteuer – im ersten Jahr der Vermietung 2008 wurde ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 2.038 Euro erzielt und mit den Einkünften aus unselbständiger Arbeit ausgeglichen, in den Jahren 2009 und 2010 werden jeweils ca. 1.100 Gewinn erzielt. Werden in diesem Fall die EK aus Vermietung und Verpachtung rückwirkend als Liebhaberei eingestuft und die Einkommensteuer der veranlagten Jahre neu berechnet?

Einkünfte aus Spekulationsgewinn habe ich nicht zu erwarten, weil uns die Wohnung ab dem Anschaffungszeitpunkt 1995 bis zum Beginn der Vermietung 2008 als Hauptwohnsitz gedient hat?

Gibt es sonst noch wichtige Umstände, die ich beachten sollte? 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.11.2010 13:45
 


THEMA:  Verkauf vermietete Eigentumswohnung

Lieber Gast,

 

Für Wohnungen gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren. Wenn Sie die Wohnung also 1995 gekauft haben, dann sind die 10 Jahre bereits um und der Gewinn aus dem Verkauf ist steuerfrei.

die Hauptwohnsitzbefreiung spielt hier keine Rolle.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis

 

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