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Verfasst von: Direkt am 23.11.2010 18:20
 


THEMA:  Direktvertrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übe als nebentätigkeit den Direktvertrieb aus.

Hierfür suche ich einen Steuerberater der sich mit der Materie bestens auskennt und mir helfen bzw. mich unterstützen kann.

offene Fragen wären:

Gewerbeschein ja / nein

Steuernummer ja /nein

reicht es beim steuerausgleich als zusatzeinkommen anzugeben?

 

Wie Sie erkennen, sind noch genügend offene Fragen da.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.11.2010 14:02
 


THEMA:  Direktvertrieb

Liebe(r) DirektvertrieblerIn,

 

Gerwerbeschein ==> JA, Handel

Steuernummer ==> JA

Sie müssen eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen, wenn Ihr Gewinn EUR 730,-- pro Jahr überschreitet und eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermitteln. ob Sie Kleinunternehmer oder nicht sein sollten (umsatzsteuerlich) sollten sie mit einem Berater Ihres Vertrauens klären - das ist von der Gesamtsituation abhängig, was für Sie günstiger ist.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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