Liebe Frau Marlene,
Wenn Sie Selbständig (freier Dienstvertrag) UND nicht selbständig (Teilzeitbeschäfitung) sind, dann müssen Sie ab einem Gewinn aus der Selbständigkeit von EUR 730,-- eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie aus beiden zusammen nicht mehr als EUR 11.000,-- im Jahr als Gewinn/STeuerbemessung haben, dann wird auch keine Steuer fällig.
Im Bereich der Sozialversicherung müssen Sie allerdings beachtet werden, dass 2 unterschiedliche Sozialersicherungen zuständig sind - eventuell müsste ein Differenzvorschreibungsantrag gestellt werden.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |