Lieber Herr Tschodar,
Der Arbeitgeber, für den Sie in Tirol arbeiten, muss der 2. Beschäftigung ausdrücklich zustimmen, damit Sie hier in keine Probleme kommen. Einzig diese Bestimmung des Arbeitsrechts würde Ihnen Probleme bereiten, steuerlich und sv-rechtlich kann es zu einer Nachzahlung kommen, je nach Konstellation.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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