Fahrten die durch die selbstständige Tätigkeit bedingt sind können mit dem KM-Geld abgerechnet werden, wobei ein lückenloses, chronologisches Fahrtenbuch zu führen ist.
Wenn die Gewinn/Verlust-Rechnung ergibt, dass man unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt braucht man sich auch weiterhin nicht bei der SVA anmelden. |