Grundsätzlich gilt für Lieferungen an Privatpersonen, dass die Rechnung mit Steuer ausgestellt wird, also ein deutscher Unternehmer fakturiert z.B. mit 19% deutscher Steuer. Spezielles gilt im Versandhandel. Hier gibt es eine Lieferschwelle von zur Zeit € 100.000. Sobald die Lieferungen des betreffenden Unternehmens nach Österreich diese Schwelle übrerschreiten bzw. bei Verzicht, ist mit österreichischer Steuer zu fakturieren. Für das ausländische Unternehmen bedeutet dies, dass es sich im betreffenden Land steuerlich erfassen lassen muss.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at
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