Hallo Julia,
ich nehme an dass sie für den Verein ebenfalls im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig werden. Sie haben dann zwei Dienstverhältnisse. Egal wass sie im Verein dazuverdienen, sie müssen jedenfalls eine Pflichtarbeitnehmerveranlagung machen und Einkommensteuer nachzahlen (vorausgesetzt sie kommen mit beiden Tätigkeiten auf ein Einkommen über EUR 11.000 p.a.). Das Finanzamt wird ihnen automatisch ein Erklärungsformular zuschicken. Wieviel sie an Steuern nachzahlen hängt davon ab wieviel sie bei beiden Tätigkeiten verdienen. Der Steuersatz liegt zwischen 36,5% (über EUR 11.000p.a.), 43,2142% (über 25.000) und 50% (über EUR 60.000 p.a.). SV-Beiträge und andere Werbungskosten vermindern natürlich die Steuerbasis.
Sollten sie beim Verein nur geringfügig beschäftigt sein (bis EUR 366 p.m.) werden zunächst keine SV-Beiträge vom Verein einbehalten. Aber auch hier kommt es am Jahresende zu einer Nachzahlung von SV-Beiträgen, wenn sie in Summe (Vollzeittätigkeit + Verein) über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Die Sozialversicherung wird ihnen einen Zahlschein zuschicken. Der Beitragssatz für einen geringfügigen Zuverdienst beträgt 13,65%. Wenn sie beim Verein über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen wird vom Verein 18,07% SV-Beitrag abgezogen und sie bekommen keinen Zahlschein von der SV zugeschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Janusch |