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Verfasst von: Susanne am 02.12.2010 10:55
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
Guten Tag!
Danke, dass Sie mir helfen, ich blicke einfach nicht ganz durch.

Also ich habe zuerst folgende Frage: Muss ich eine Einkommenssteuererklärung und einer Umsatzsteuererklärung abgeben?

Ich habe ein kleines Büroservice als Gewerbe angemeldet, habe nicht mehr als 4000 Euro Umsatz im Jahr. Dann habe ich noch ein kleine Privatzimmervermietung, da habe ich auch so um den Dreh 5000 € Umsatz, je nach dem, wie das Geschäft läuft bis Jahresende. Ich bin in beiden Fällen Kleinstunternehmer.
Noch dazu habe ich dieses Jahr in den Sommermonaten ein Praktikum gemacht, und da 930 € bekommen (soweit ich weiß ich das ja noch nicht lohnsteuerpflichtig).

Bezüglich Umsatzsteuerjahreserklärung steht bei der WKÖ: "Ein Kleinunternehmer, dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum € 7.500,-- nicht übersteigen und der für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten hat, ist von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit."

Gilt diese Summe, 7500 € für meine beiden Unternehmungen zusammen? Also darf ich insgesamt nicht diesen Umsatz übersteigen, wenn ich keine Umsatzsteuererklärung abgeben möchte?

Muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen? Vom BMF habe ich folgende Info, nämlich, dass man KEINE Einkommenssteuererklärung machen muss, wenn es keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte gibt und das Einkommen nicht mehr als 11.000€ pro Jahr beträgt. (Einkommen= Gewinnen aus beiden Unternehmungen?! Stimmt das?)

Ich habe noch eine Frage, nämlich ich bekomme noch Familienbeihilfe. Folgendes steht zu der Zuverdienstgrenze:
"Bei der Familienbeihilfe gilt eine Grenze von 8.725€ pro Kalenderjahr.
Überschreitet dein zu versteuerndes Einkommen in einem Kalenderjahr diese Grenze, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe."
Was ist mein zu versteuerendes Einkommen, wenn ich selbstständig bin? Weil eigentlich versteuere ich ja nix. Ist das jetzt der Gewinn?


Vielen, vielen, vielen Dank für die Mühe! Eine Antwort wäre echt hilfreich. Ich versuche mich so gut wie möglich zu informieren, leider stellen sich dabei noch mehr Fragen.

Mit besten Grüßen,

Susanne
Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 07.12.2010 07:32
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung

Liebe Susanne,

Umsatzsteuer:

Sie müssen alle Umsätze aus allen selbständigen Tätigkeiten (Büroservice+Privatzimmervermietung) zusammenrechnen. Dieser Wert ergibt ihren Jahresumsatz. Er beträgt demanch EUR 9.000 p.a. Damit sind sie Kleinunternehmer und müssen KEINE Umsatzsteuer zahlen. Sie müssen aber trotzdem eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Nächstes Jahr fällt dieses Verpflichtung weg, weil sie ja eigentlich sinnlos ist. Für 2010 müssen sie noch eine abgeben (=Nullerklärung).

Einkommensteuer:

Sie müssen keine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen unter EUR 11.000 liegt. Das Einkommen entspricht dem Gewinn aus ihren Tätigkeiten abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Das Praktikum muss man auch dazuzählen. 

Familienbeihilfe:

Die Einkommensgrenze beträgt EUR 9.000 p.a. (§ 5 Abs.1 FLAG).

Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.

Gerald Janusch

www.steuerberatung-janusch.at

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