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Verfasst von: Mona am 02.12.2010 21:29
 


THEMA:  Teilzeit & geringfügige Beschäftigung

hallo, kann ich zu einer Teilzeitbeschäftigung zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung annehmen?

ist das gesetzlich erlaubt? wenn ja, wie sieht es da mit den Beitragssätzen etc. aus?

danke, lg mona

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.12.2010 15:38
 


THEMA:  Teilzeit & geringfügige Beschäftigung

Es spricht nichts dagegen.

Sie müssen allerdings dafür Einkommensteuer nachzahlen, wenn Ihr Jahreseinkommen über 11.000,-- liegt.

Und Sie müssen 13,65% Sozialversicherung nachzahlen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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