hallo, kann ich zu einer Teilzeitbeschäftigung zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung annehmen?
ist das gesetzlich erlaubt? wenn ja, wie sieht es da mit den Beitragssätzen etc. aus?
danke, lg mona
Es spricht nichts dagegen.
Sie müssen allerdings dafür Einkommensteuer nachzahlen, wenn Ihr Jahreseinkommen über 11.000,-- liegt.
Und Sie müssen 13,65% Sozialversicherung nachzahlen.