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Verfasst von: Matthias K am 03.12.2010 14:41
 


THEMA:  gebrauchter PKW

Guten Tag!

Das Thema wurde hier schon oft behandelt aber ich  bin mir bei einigen Fragen immer noch nicht sicher:

Ich bin selbständig und habe im Nov 2009 einen gebrauchten PKW gekauft.

1. Kann ich selber festlegen wie lange die Nutzungsdauer zwecks AfA sein sollte? Ist bei einem 8 jährigen PKW (181tsd km) eine Nutzungsdauer von 3 Jahren akzeptabel?

2. Das Auto wurde im November 2009 gekauft, und dann 2009 zu 80% beruflich genutzt aber nicht viel gefahren (300 km) d.h. KM Geld ist uninteressant: Kann ich für 2009 alle Anschaffungs- und Betriebskosten (Anmeldung, Benzin, Versicherung etc) zu 80% beruflich absetzen? Oder zu 100% sobald die berufliche Nutzung über 50% liegt ? (denke nicht...) Und gelten die 80% auch für die AfA?

Danke im Voraus!

Matthias

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 03.12.2010 14:49
 


THEMA:  gebrauchter PKW

1.  Drei Jahre sind o.k.

2.  Betriebskosten ab Anschaffungstag zu 80 % und 80 % von 16,67 % Abschreibung

 

 

Verfasst von: Matthias K am 03.12.2010 15:03
 


THEMA:  gebrauchter PKW

Danke für die rasche Antwort!

Wie ergeben sich die 16.67% ?

Verfasst von: Matthias K am 03.12.2010 15:05
 


THEMA:  gebrauchter PKW

Aha, ich nehme an 2 Monate aus 12 Monaten = 16.67% des Jahres...

Ich dachte AfA kann zur Hälfte geltend gemacht werden falls das Auto im 2. Halbjahr angeschafft wurde...?

Verfasst von: Alexander P. am 03.12.2010 20:47
 


THEMA:  gebrauchter PKW

100/3 (Nutzungsdauer) / 2 (2. Jahreshälfte) = 16,67

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