Guten Tag!
Ein ausländischer Geschäftsführer einer österreichischen GmbH beantragt eine unbefristete Niederlassungsbewilligung, wodurch Kosten für Rechtsanwalt und Gebühren für diverse Ämter entstehen.
Kann die GmbH diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
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