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Verfasst von: georg am 12.12.2010 14:00
 


THEMA:  zuverdienst

Guten Tag,

falls ich es schaffe bei einem nebenverdienst auf honorarnotenbasis von knapp über 730 euro (ca 900euro für 2009) diesen durch abschriebposten unter diese grenze zu drücken, muß ich dann auch noch eine einkommenssteuererklärung abgeben, oder genügt eine arbeitnehmerveranlagung aufgrund meines normalen angestelltenverhältnisses??

 

vielen dank

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.12.2010 18:14
 


THEMA:  zuverdienst

Es genügt eine Arbeitnehmerveranlagung.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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