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Verfasst von: Heinz M. am 13.12.2010 13:24
 


THEMA:  Verkauf mehrerer Liegenschaften nach Erbschaft - Spekulation?

Liebe Experten,

ich habe durch Erbschaft mehrere Liegenschaften erhalten - Grundstücke und Häuser. Nur eines davon wurde von der Erblasserin bewohnt, die anderen sind vermietet/verpachtet oder stehen leer. Ich möchte nun alles verkaufen.

Fällt irgendeiner der Verkäufe unter Spekulationseinkunft?

An sich heißt es doch, Erbschaft gilt nicht als "Anschaffung" und daher entfällt die Spekulationsfrist. Andererseit habe ich beim BMF gelesen, dass die Spekulationsfrist "mitgeerbt" wird, und die Besitz/Nutzungszeiten des Erblassers übernommen werden.

Können Sie mir das genauer erklären? Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Heinz M.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 15.12.2010 22:59
 


THEMA:  Verkauf mehrerer Liegenschaften nach Erbschaft - Spekulation?

Die Spekulationsfrist für Grundstücke beträgt im Normalfall 10 Jahre. Die Frist beginnt bei der letzten entgeltlichen Anschaffung - also durch die Erblasserin. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt. Bei den vermieteten Häusern ist auf Instandsetzungs- oder Herstellungskosten  der letzten Jahre zu achten. Sollten Herstellungskosten auf 15 Jahre abgesetzt worden sein, verlängert sich dadurch auch die Spekulationsfrist.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

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