Liebe Experten,
ich habe durch Erbschaft mehrere Liegenschaften erhalten - Grundstücke und Häuser. Nur eines davon wurde von der Erblasserin bewohnt, die anderen sind vermietet/verpachtet oder stehen leer. Ich möchte nun alles verkaufen.
Fällt irgendeiner der Verkäufe unter Spekulationseinkunft?
An sich heißt es doch, Erbschaft gilt nicht als "Anschaffung" und daher entfällt die Spekulationsfrist. Andererseit habe ich beim BMF gelesen, dass die Spekulationsfrist "mitgeerbt" wird, und die Besitz/Nutzungszeiten des Erblassers übernommen werden.
Können Sie mir das genauer erklären? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Heinz M. |