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Verfasst von: Konrad Swietek am 14.12.2010 16:24
 


THEMA:  Vereine & Umsatzsteuer

Hallo liebes Forum!

Ich hätte eine kurze Frage!

Inwieweit müssen Vereine (Fußballvereine) Mehrwertsteuer zahlen, bzw. können sie auch Vorsteuer zurück verlangen?? 

Vielen Dank und freundliche Grüße!

 

Konrad

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 15.12.2010 10:54
 


THEMA:  Vereine & Umsatzsteuer

Sehr geehrter Herr Swietek!

Gemeinnützige Sportvereine sind unecht steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z.14 UStG. Im Gegensatz zu Kleinunternehmer gibt es dabei keine Option zur Steuerpflicht. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und können sich keine Vorsteuer abziehen. Eine Steuerpflicht kommt nur bei großen Vereinsfesten oder Vereinskantinen in Frage.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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