Sehr geehrter Herr Swietek!
Gemeinnützige Sportvereine sind unecht steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z.14 UStG. Im Gegensatz zu Kleinunternehmer gibt es dabei keine Option zur Steuerpflicht. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und können sich keine Vorsteuer abziehen. Eine Steuerpflicht kommt nur bei großen Vereinsfesten oder Vereinskantinen in Frage.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |