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Verfasst von: Gerhard am 15.12.2010 12:52
 


THEMA:  EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen

Hallo,

ich hätte da einige Fragen bezüglich Verbuchung von Geschäftsessen.

1. Es kommt 1-2x im Monat vor dass ich mit Kunden bzw. Technikern dieser Firmen (zeitweise bis 4 Personen), Mittags oder Abends (dies eher weniger) essen gehe. Es werden hauptsächlich über bestehende Projekte und Problemlösungen gesprochen. Natürlich auch über neue Aufträge.

Unter anderen kommt es auch vor, dass es aus dem einen oder anderen Geschäft nichts wird.

Wie läuft das jetzt steuerlich? Ich habe gehört bzw. gelesen dass man da mit dem verbuchen vorsichtig sein muss.

Ich habe es derzeit so gemacht:

Mein Essen und meine Getränke habe ich raus gerechnet, samt Mwst. Die anderen Personen habe ich dann auf Bewirtungskosten verbucht. Auf der Rückseite der Rechnung habe ich die Personen der Firma aufgeschrieben.

Jetzt hab ich wo gelesen, dass nur 50% abzugsfähig sind, und die Umsatzsteuer nicht aufgeteilt werden darf,  ist das richtig?

50%, auch wenn mehrere Personen dabei sind?

50% auf die gesamte Rechnung inkl. meiner Person?

2. Es kommt auch vor das ich mich mit Kunden weiter weg treffe, hier mache ich dann eine  Diätenabrechnung, wo ich die Bewirtung mit ein nehme. Passt das auch, oder sollte man das aufteilen, auf Diäten und Bewirtungskosten?

3.Wie schon mal erwähnt möchte ich meinen Kunden zu Weihnachten eine gute Flasche Wein (Gesamtkosten ca. € 300,-) schenken, kann ich das geltend machen?

Hab gelesen als Werbung, aber eigene Etikette mit meinem Firmenaufdruck hab ich nicht. Geht es dann überhaupt?

Würde es genügen wenn ich auf dem Weihnachtspapier eine z.b eine Visitenkarte befestige?

Da ich in meiner EA-Buchhaltung alles richtig machen möchte bitte ich sie mir sehr einfach zu beschreiben wie so eine Buchung von Bewirtung, bzw. Geschenken (Werbung)  korrekt ist.

mit freundlichen Grüßen

Gerhard

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.12.2010 15:17
 


THEMA:  EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen

Geschäftsessen sind immer nur zu 50% abzgsfähig und auch nur, wenn das Geschäftsessen Werbezwecken gedient hat.

Zu Geschenken ist zu sagen, dass es richtig ist,dass eine Etikette auf der Weinflasche sein muss.

 

Verfasst von: Gerhard am 15.12.2010 15:33
 


THEMA:  EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen

Vielen Dank für die Antwort.

 

Heist das jetzt von der kompletten Rechnung 50%? Inklusive meiner Person?

Auch wenn mehrere Personen dabei sind? Immer nur 50% der Gesamtrechnung?

Und Umsatzsteuer? Hier auch 50% oder 100%?

mfg

Gerhard

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