Ich war Beteiligt an einem Unternehmen, das in den Konkurs geführt wurde (2002). Als Geschäftsführer trug ich unter Anderem für einen Kontokorrentrahmen die Haftung, mit der Bank erfolgte ein Ausgleich, hierfür habe ich privat einen Kredit übernommen und diesen in den letzten 4 Jahren zurückgezahlt. Die Zinsen per Jahr lagen bei ca. EUR 2500.-
Für diesen Zeitraum habe ich (Angestellter) noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, da ich nicht wußte, ob noch Forderungen nachkommen.
Nun zu meinen Fragen:
1) Ich habe gehört, dass die Zinsen absetzbar sind, da eine Fremdschuld übernommen und getilgt wurde -> Korrekt?
2) Was muß ich beachten -> Gibt es Limits?
3) Wie werden diese Zinsen in der Arbeitnehmerveranlagung angeführt?
Vielen Dank für Tipps/ Information - Ich will das Thema endlich abschließen.
Mark |