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Verfasst von: Längauer am 15.12.2010 15:55
 


THEMA:  doppelte Haushaltsführung

Meine Sitauation ist folgende: Meinen Hauptwohnsitz habe ich in der Steiermark, arbeite unter der Woche aber im Pinzgau, ich bekomme im Moment von AMS Entfernungsbeihlife. Ich habe mir aufgrund der GROßen Entfernung (4Stunden mit Öffis in eine Richtung) eine Wohnung im Pinzgau genommen und bin nur am Wochenende zu Hause.

Was muss ich genau bei meiner Steuererklärung eintragen, die monatliche Beihilfe des AMS oder etwas anderes?

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 15.12.2010 22:51
 


THEMA:  doppelte Haushaltsführung

Die Kosten der doppelten Haushaltsführung bzw. der Familienheimfahrten kann man ab einer Entfernung von 120 km geltend machen. Bei der doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für die Wohnung (Miete, Strom, ...) bis maximal 2.200 € im Monat und bei den Familienheimfahrten können Fahrtkosten (Kilometergeld oder Bahnkarten) bis maximal 281 € im Monat geltend gemacht werden. Die Beihilfe des AMS sollte bei den Lohnzetteln aufscheinen, also dem Finanzamt bekannt sein.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

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