Ich bin selbstständig und Werkvertragnehmer bei einigen Kunden.
Einer meiner größten Kunden geht voraussichtlich in den Konkurs.
Kann der Masseverwalter bereits bezahlte Honorarnoten die ich vom voraussichtlich insolventen Auftraggeber erhalten hatte - zurückfordern ?
Besten Gruß und danke für eine hilfreiche Antwort
Alfred |