Hallo,
ich hätte ein Frage bzgl. der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers, das in der eigenen Wohnung liegt.
Meine Frau ist Physiotherapeutin und arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis, verrichtet ihre schriftlichen Arbeiten (Dokumentation der Therapien, Ein-Ausgaben-Rechnung, etc. ) zu Hause. Nun ist unsere Tochter ausgezogen und wir haben ihr Kabinett (5 m²) zu einem Büro umgestaltet, in dem diese schriftlichen Arbeiten nun stattfinden. Das Zimmer wird also ausschließlich in diesem neu geschaffenen Büro getätigt. Laut Steuer-Spabuch kann man ein Arbeitszimmer aber nur dann absetzen, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkit des Steuerpflichtigen bildet. Nun arbeitet meine Frau eben in einer Praxis, es ist aus zeitlichen Gründen jedoch nicht möglich, diese oben genannten und zeitlichen nicht unerheblichen schriftlichen Nachbearbeitungen dort auszuführen.
Ist in diesem Fall ein Arbeitszimmer absetzbar ? |