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Verfasst von: C.Unterberger am 23.12.2010 03:07
 


THEMA:  neuer Selbständiger seit 6.12.2010 (vorangegangene Ausgaben - welche Fristen)

Hallo,

Ich habe mich am 6.12.2010 bei der SVA als neuer Selbständiger angemeldet. (Musiker)
Innerhalb eines monats, ab Beginn der Selbstständigkeit, muss ich ja beim Finanzamt eine (formlose) Betriebseröffnungsanzeige machen.
Dh. bis 6.1.2010 habe ich Zeit diese ans fa. zu übermitteln.

Soweit mir bekannt ist, bekomme ich ja dann vom Finanzamt ein Formular zugesendet. (verfahren 24??)
Zusätzlich möchte ich in die Regelbesteuerung optieren.


Meine Frage ist nun:

Ich habe in den letzten 10 jahren (als privater) ziemlich viel tontechnisches Equipment eingekauft, welches ich für die Ausübung als Musiker benötige.
Zusätzlich hatte ich im letzten halben Jahr diverse Ausgaben. (Kabelbestellungen, Tontechnikequimpent, Handy etc..)

Umsätze hatte ich sowohl vor dem 6.12.2010 nicht und auch bisher noch nicht.


Bis wann muss ich dem Finanzamt meine Verluste (durch die vorangegangen Investitionen vor der Gründung) bekannt geben um diese steuerlich geltend zu machen?

Muss ich noch vor dem 1.1.2011 etwas beachten ausser Bekanntgabe meiner Betriebseröffnungsanzeige bzw. was muss ich nach dem 1.1.2011 beachten?
(Gibt es hier Fristen bis wann ich meine Ausgaben welche in 2010 angefallen sind geltend machen kann? Sonstige wichtige Fristen jeglicher Art?)


Vielen Dank

C. Unterberger

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.12.2010 15:57
 


THEMA:  neuer Selbständiger seit 6.12.2010 (vorangegangene Ausgaben - welche Fristen)

Sie können für 2010 Steuererlärung abgeben, in welchen Sie den Verlust deklarieren und die Vorsteuer geltend machen.Dafür haben Sie mindestens bis 30.4.2011 Zeit.

 

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