gar nicht. so sie keine kinder haben, darf der ehepartner nicht mehr als 2200 euro jährlich verdienen, zudem darf eine gemeinsame einkommensobergrenze nicht überschritten werden.
erfüllen sie die voraussetzungen, steht ihnen der absetzbetrag zu, wenn nicht, dann nicht.
um allerdings genauere auskünfte zu geben, sind ihre angaben zu wenig spezifiziert.
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