Ich bringe in mein Unternehmen einen Computer aus dem Privatvermögen ein. Der damalige Anschaffungswert war EUR 1.200,-- Nach einigen Jahren privater Nutzung ist er jetzt ca. EUR 300,-- Wert. Kann ich den Computer nun in der Buchhaltung als GWG behandeln, oder muss ich aktivieren und Afa geltend machen? (obwohl der Computer zum Zeitpunkt der Einbringung unter der 400,-- EUR Grenze liegt ?)
Vielen Dank im voraus für die Info ! |