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Verfasst von: Manuela am 03.01.2011 19:13
 


THEMA:  Fragen bzgl. Kleinunternehmen

Guten Abend.

Ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin auch kurz vor der Eröffnung meines Shops.

Habe aber noch ein paar Fragen zu denen ich immer wieder unterschiedliche Antworten bekomme.

 

1. Bin zur Zeit in Karenz. Wieviel darf ich denn nun jährlich verdienen? Habe die Variante 20+4 beim Kinderbetreuungsgeld.

2. Wieviel darf ich als Kleinunternehmen im Jahr verdienen? Bei einem gewissen Betrag bleibt man ja noch Steuerfrei oder?

3. Habe das Gewerbe bei der Wirtschaftskammer angemeldet und warte nun auf Post von Finanzamt und Sozialversicherung.

Kann ich meinen Shop schon eröffnen oder muß ich erst das Formular vom Finanzamt abwarten?

 

Ich danke Ihnen schon mal ganz herzlich.

MfG Manuela

 

2.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 04.01.2011 09:26
 


THEMA:  Fragen bzgl. Kleinunternehmen

1. Bei der Variante 20+4 gibt es eine individuelle Zuverdienstgrenze von 60% des letzten Einkommens, mindestens 16.200 €.

2. Steuerfrei sind Einkünfte bis 11.000 €, die Bezeichnung Kleinunternehmer bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Bis 30.000 € Umsatz netto ist man Kleinunternehmer und fakturiert ohne Umsatzsteuer, hat dafür auch keinen Vorsteuerabzug. Ob sich eine Option zur Umsatz-Steuerpflicht empfiehlt, richtet sich nach den Anfangsinvestitionen und danach, ob man mehr an Private oder an Unternehmer verkauft.

3. Einen Monat nach Betriebseröffnung muss man das Formular Verf24 beim Finanzamt abgeben.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik    www.stb-halik.at

Verfasst von: Manuela am 06.01.2011 10:20
 


THEMA:  Fragen bzgl. Kleinunternehmen

Guten Tag.

Das heißt also, ich darf bis zu 11.000€ JÄHRLICH steuerfrei verdienen?

 

MfG Manuela

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 07.01.2011 13:52
 


THEMA:  Fragen bzgl. Kleinunternehmen

Liebe Frau Manuela,

 

JA, die ersten 11.000,-- Einkommen im Jahr sind steuerfrei. Sie müssen allerdings dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Einkünfte angeben.

 

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

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